Freie Gärten

Sie haben neben Ihrer beruflichen Tätigkeit, sowie neben weiterer Freizeitgestaltung noch Zeit und Lust auf einen Garten? Möchten Sie nicht nur Ihre freie Zeit im Garten geniessen, sondern sich auch körperlich an frischer Luft betätigen und sich an die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes einschließlich unserer Gartenordnung halten?

Wir informieren Sie gerne:

Unsere Gärten sind keine Freizeitgärten, sondern Nutz- bzw. Kleingärten mit der Verpflichtung, 1/3 der freien Fläche mit Gemüse/Obst anzubauen (1/3 Gemüse/Obst, 1/3 Zierfläche, 1/3 Erholungsfläche).

Freie Gärten oftmals schon nach kurzer Wartezeit! (Voranmeldung/Mitgliedschaft erforderlich)!

Unsere Gärten haben Wasseranschluss und sind ca. 200 m² groß.

Der Unterhalt eines Gartens: ca. 200 Euro pro Jahr (Pacht, Wassergeld etc.)

Kleingärten sind für Jung und Alt eine wichtige Erholungsstätte. Es ist ein Ort der Freizeitgestaltung, der Zusammenkunft von Gleichgesinnten, der Liebe zur Natur und dem seelischen Ausgleich. Sie gehen damit aber auch die Verpflichtung zu kleingärtnerischer Nutzung im Rahmen von Pacht-/Gartenordnungen ein. Je öfter Sie Ihren Garten gärtnerisch betreuen, um so eher wird Ihnen der Garten nicht „verwildern“ und Sie müssen nicht mit großem Aufwand den Garten wieder in Ordnung bringen. So haben Sie am Garten Freude und werden ihn nicht als Belastung empfinden. Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Unter Gartennachbarn hilft man sich gerne und kommt nebenbei ins Gespräch.