Sicherung Kleingartenanlage Sandreuth: Bebauungsplan „Hintere
Marktstraße“ eingeleitet
Mit der Einleitung des Bebauungsplans Nummer 4704 „Hintere Marktstraße“ sichert die Stadt den Bestand der Kleingartenanlage Sandreuth. Das hat der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Juni 2026, beschlossen. Ziel ist es, die traditionsreiche Anlage südlich der Müllverbrennungsanlage dauerhaft planungsrechtlich zu sichern und eine Bebauung auf der Fläche auszuschließen.
„Für mich gilt: Kleingarten bleibt Kleingarten. Wir räumen einen überholten Baulinienplan aus den 1940er-Jahren aus dem Weg und schaffen klares Planungsrecht. Unser Ziel ist, diese gewachsene grüne Oase dauerhaft als Kleingartenfläche zu erhalten -für die Kleingärtner, für den Stadtteil und für das Stadtklima“, erklärt Dr. Nasser Ahmed, Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung.
Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt unter anderem auf die Sorge der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, nachdem die Anlage zum Verkauf angeboten worden war. Diese besteht seit mehr als 100 Jahren und umfasst rund 100 Kleingärten. Der Beschluss greift auch entsprechende Stadtratsanträge auf. Der geltende Flächennutzungsplan stellt das Areal bereits als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ dar. Ein alter Baulinienplan sieht auf Teilen der Fläche jedoch noch eine Bebauung und Straßen vor. Diese Planung wurde nie umgesetzt und ist heute überholt. Mit dem neuen Bebauungsplan soll die bestehende Kleingartennutzung verbindlich festgesetzt und eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen werden.
„Die Gärten sind nicht nur ökologisch wertvoll. Sie sind Erholungsraum, Treffpunkt und seit Generationen ein fester Bestandteil von Sandreuth. Gerade in einem dicht bebauten und von Gewerbe und lndustrie geprägten Stadtteil müssen wir solche Orte schützen“, so Dr. Ahmed.
Nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung ist ein Ankauf der Grundstücke durch die Stadt nicht erforderlich. Entscheidend ist, verbindlich festzulegen, welche Nutzung dort zulässig ist. Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt deshalb das klare Ziel: Kleingärten ja, Versiegelung nein.
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